Versicherungsmakler

Wir als Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern und sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachverwalter“ auf der Seite des Versicherungsnehmers und vertreten dessen Interessen.

Unsere Rechte und Pflichten als Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Der Umfang unserer Pflichten betrifft nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung der Versicherungsverhältnisse.

Dieser komplette Versicherungsservice ist grundsätzlich kostenfrei für unsere Kunden. Die Unterscheidung zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler ist wichtig für die Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherungsmaklers und der Versicherungsgesellschaft.

Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf der Seite des Kunden.

Wir als Versicherungsmakler betreuen und beraten neutral bundesweit Privatkunden, wirtschaftlich Selbständige sowie Firmen, Betriebe und Unternehmen. Viele Ratgeber, Fachartikel oder auch Verbraucherschützer empfehlen bzw. raten, sich der Kompetenz und der Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers zu bedienen.

Vorteile:

  • völlige Unabhängigkeit
  • alles aus einer Hand
  • große Angebotspalette
  • keine Gebühren oder Kosten
  • hohe Beratungskompetenz
  • durchdachte Absicherungskonzepte,
  • bestmögliche Unterstützung im Schadenfall
  • ständige Verwaltung und Betreuung der Versicherungsverträge
  • ein Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen
  • Zeitersparnis
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